Erklärung zur Barrierefreiheit

Museumsberg Flensburg

Hinweis: 
Die folgende Text ist nicht in Leichter Sprache.

Die Städtischen Museen Flensburg sind bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen an die Barrierefreiheit von Webauftritten und Webanwendungen öffentlicher Stellen in Schleswig-Holstein gemäß § 13 Absatz 3 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG), § 14 LBGG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 – 4 und § 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der Europäischen Norm (EN) 301 549 – Version 3.2.1 (2021-03) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgenden Webseiten:

Die Webseiten sein teilweise barrierefrei gemäß den oben genannten gesetzlichen Bestimmungen. Aktuell bestehen noch einige Barrieren, die nachfolgend aufgeführt werden.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte und Funktionen sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:

Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu beseitigen und die digitale Zugänglichkeit zu verbessern.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 04.02.2026 erstellt und am 04.02.2026 zuletzt überprüft.
Die Bewertung beruht auf: